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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2012 - 62 PV 2.12, 62 PV 2.12, 62 PV 2.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42910
OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2012 - 62 PV 2.12, 62 PV 2.12, 62 PV 2.12 (https://dejure.org/2012,42910)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2012 - 62 PV 2.12, 62 PV 2.12, 62 PV 2.12 (https://dejure.org/2012,42910)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2012 - 62 PV 2.12, 62 PV 2.12, 62 PV 2.12 (https://dejure.org/2012,42910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 75 Abs 3 Nr 11 BPersVG, § 75 Abs 3 Nr 11 BPersVG
    Mitbestimmungspflicht bei einer Mitarbeiterinformation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement als Maßnahme zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 75 Abs 3 Nr 11 BPersVG
    Mitbestimmung; Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- oder Arbeitsunfällen oder sonstigen Gesundheitsschädigungen; Betriebliches Gesundheitsmanagement; Angebotskatalog; Mitarbeiterinformation; Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmungspflicht bei einer Mitarbeiterinformation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement als Maßnahme zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitarbeiterinformation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement als eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 73 Abs. 1; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 11
    Mitarbeiterinformation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement als eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitarbeiterinformation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement unterliegen der Mitbestimmung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.2012 - 6 PB 10.12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei Hebung der Arbeitsleistung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2012 - 62 PV 2.12
    Damit unterliegen Maßnahmen, die in erster Linie andere Zwecke verfolgen und sich nur mittelbar auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auswirken, nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2012 - BVerwG 6 PB 10.12 -, juris Rn. 5).

    Motive und Erklärungen desjenigen, der die Maßnahme initiiert, sind nicht maßgeblich (objektiv-finale Betrachtungsweise, vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2012, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerwG, 02.09.2009 - 6 PB 22.09

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2012 - 62 PV 2.12
    Mit der Neuregelung erfahren das Beschäftigungsverhältnis bzw. die Arbeitsbedingungen eine Änderung (zum Begriff der Maßnahme vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 2009 - BVerwG 6 PB 22.09 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 18 P 09.2249

    Beschwerdeverfahren; Mitbestimmung bei Einrichtung und Ausgestaltung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2012 - 62 PV 2.12
    Eine solche den Anwendungsbereich des Beteiligungstatbestandes einengende Auslegung findet sich auch nicht in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 9. Mai 2011 (18 P 09.2249 - juris zu einem Fall der Einrichtung von Großraumbüros).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 62 PV 8.12

    Mitbestimmung; Programm für die elektronische Antragsbearbeitung; neue

    Der Senat folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2012 - BVerwG 6 PB 10.12 -, juris Rn. 5, m.w.N., und Beschluss des erkennenden Senats vom 8. November 2012 - OVG 62 PV 2.12 -, juris Rn. 20).
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